Haftpflichtversicherungen der unterschiedlichsten Arten gehören zu den großen Bereichen der Versicherungsgesellschaften. In diesen Bereich fällt auch die Tierhalter Haftpflichtversicherung.
Wer benötigt eine Tierhalter Haftpflichtversicherung?
Jeder Tierhalter haftet für die von seinem Tier verschuldeten Schäden. Dabei ähnelt der Versicherungsschutz der Tierhalter Haftpflichtversicherung dem Schutz, welche die meisten Versicherungsnehmer bereits von ihrer Privathaftpflichtversicherung kennen. So kommt auch die Tierhalter Haftpflichtversicherung nur für die Schäden auf, welche Dritte durch das versicherte Tier erleiden.
Eine Tierhalter Haftpflichtversicherung vor allem für Hunde liegt in der Entscheidung der Bundesländer. In Hamburg und Berlin ist sie gesetzlich vorgeschrieben während andere Bundesländer die Versicherungspflicht lediglich auf Besitzer von Kampfhunden oder auf Hunde, welche bereits auffällig geworden sind, beschränken. Für Pferdebesitzer besteht jedoch keine gesetzliche Pflicht einer Tierhalter Haftpflichtversicherung. Dennoch sollte jeder Pferde- sowie Hundebesitzer bedenken, das durch das Pferd oder den Hund Schäden entstehen können, die schnell mehrere tausend Euro betragen und den Besitzer so in den finanziellen Ruin bringen können.
Versicherungsumfang
Die Tierhalter Haftpflichtversicherung wird unterschieden in die Hundehaftpflichtversicherung und in die Pferdehaftpflichtversicherung. Die jeweils abgeschlossene Versicherung bezeichnet somit genauer, welches Tier in der Tierhalter Haftpflichtversicherung versichert ist.
Tierhalter Haftpflichtversicherungen können einen unterschiedlichen Versicherungsumfang aufweisen. Im allgemeinen sind mit der Tierhalter Haftpflichtversicherung der Versicherungsnehmer als Halter des Tieres versichert. Darüber hinaus sind auch Personen mitversichert, welche das jeweilige Tier hüten. Der Versicherungsumfang bezieht sich jedoch auch auf Sachschäden und Personenschäden, welche durch das Tier entstehen können. Mitversichert sind somit Schäden an Fahrzeugen, Personenschäden, auch wenn diese nicht direkt durch das Tier zugefügt wurden, sowie Vermögensschäden. Der Leistungsumfang umfasst auch das Abwehren von nicht berechtigten Ansprüchen.
Deckungssummen und Selbstbeteiligung
Hinsichtlich der Deckungssumme gibt es bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften Unterschiede. Hierbei gibt die Deckungssumme an, wie viel die Versicherungsgesellschaft im Fall eines Schadens übernimmt. In der Regel liegen die Deckungssummen zwischen 3 und 20 Millionen Euro je Schadensfall. Zu beachten ist, das man sich vor allem im Fall von Personenschäden gut und umfassend versichert.
Wie man dies auch von anderen Versicherungen kennt, besteht auch bei der Tierhalter Haftpflichtversicherung die Möglichkeit, einen Selbstbehalt zu vereinbaren. Möglich sind hierbei Beträge bis zu 250 Euro. Tritt ein Schadensfall ein, so muss der Tierhalter den Selbstbehalt aus eigener Tasche bezahlen, bevor die Versicherung eintritt. Mit einem vereinbarten Selbstbehalt können die Versicherungsbeiträge gesenkt werden. Je höher der Selbstbehalt ist, umso mehr kann beim zu zahlenden Beitrag gespart werden.
Sonderleistungen der Tierhalter Haftpflichtversicherung
Auch bei der Tierhalter Haftpflichtversicherung sind eine Reihe von Sonderleistungen mit versicherbar. So können Extras versichert werden wie das Abdecken von Mietsachschäden, welche durch Hunde entstehen können. Zudem können auch Jungtiere wie Welpen und Fohlen mitversichert werden oder eine Absicherung gegen einen ungewollten Deckakt.
Mit unserem Tierhalterhaftpflichversicherungsrechner können Sie einfach Ihre persönliche Tierhaftpflichtversicherung berechnen.