Dienstunfähigkeit durch den Dienstherren bedeutet nicht berufsunfähig
Als Beamter hat man ausgesorgt – stimmt das?
Grundsätzlich sind Beamte mit einer festen Anstellung, einem regelmäßigen Gehalt und einer sicheren Pension hinreichend geschützt. Doch wie sieht es aus bei Berufsunfähigkeit? Statistisch gesehen geht in etwa jeder fünfte Beamte vorzeitig in den Ruhestand. Mit der staatlichen Ruherente, die im Falle einer Dienstunfähigkeit zuteilwird, können allerdings nur die wenigsten ihren Lebensstandard erhalten. Um in dieser Situation ausreichend versorgt zu sein, ist die richtige Versicherung unerlässlich. Worauf Sie bei der Wahl achten müssen, erläutern wir Ihnen im folgenden Beitrag.
Sonderfall Dienstunfähigkeit
Laut dem deutschen Dienstrecht liegt eine Dienstunfähigkeit, kurz DU, dann vor, wenn ein Beamter aufgrund seines körperlichen Zustandes oder sonstigen gesundheitlichen Gründen seine Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Als dauerhaft bezeichnet der Gesetzgeber eine DU von mehr als drei Monaten in einem Zeitraum von sechs Monaten mit voraussichtlicher Dienstunfähigkeit für weitere sechs Monate. Sollte der Beamte nicht mehr in der Lage sein, mindestens die Hälfte seiner regelmäßigen Arbeitszeit abzuleisten oder eine alternative Laufbahn unter denselben Dienstherren einzuschlagen, wird er in den Ruhestand versetzt. Doch Vorsicht: Damit gilt er für Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht automatisch als berufsunfähig!
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist keine Dienstunfähigkeitsversicherung
Es gibt keine eigenständige DU Versicherung. Wer sich als Beamter absichern will, braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung, in der eindeutig geregelt ist, dass man Versicherungsleistungen erhält, sobald man vom Dienstherrn als dienstunfähig eingestuft wird. Diese zusätzliche Klausel bieten nur wenige Versicherungen an. Wer sich also vergewissern will, dass er zusätzlich zu seinem Ruhegehalt eine Rente wegen Berufsunfähigkeit erhält, muss bei der Wahl der Versicherung die richtige Entscheidung treffen. Nur eine BU Versicherung mit DU Klausel gibt Rechtssicherheit.
Echte DU Klausel
Wenn man sich mit dem Thema DU Versicherung auseinandersetzt, stößt man schon bald auf den Begriff „echte DU Klausel“. Doch was bedeutet das? Eins vorweg: Es gibt keine rechtliche Definition von echter und unechter DU Klausel. Doch nicht jede Klausel bietet im Ernstfall den gleichen Schutz. Der Unterschied liegt im Detail. Nur bei einer echten DU Klausel schließt sich die Versicherung mit Verzicht auf eigene Beurteilung uneingeschränkt dem Urteil des Dienstherren an. Bei Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand kann damit direkt die Leistung der BU Versicherung bezogen werden, ganz ohne ein zusätzliches Prüfungsverfahren.
Die Versorgungslücke ist abhängig von Ihrer beruflichen Situation
Egal auf welcher Stufe Ihrer Laufbahn Sie stehen – eine BU Versicherung mit DU Klausel ist immer ratsam. Als Beamter auf Widerruf, Beamter auf Probe oder sogar Beamter auf Lebenszeit mit weniger als fünf Jahren Dienstzeit erhalten Sie im Falle einer DU keine Versorgung. Doch auch für Beamte auf Lebenszeit mit mehr als fünf Jahren Dienstzeit ist eine DU Versicherung sinnvoll. Zumal vor allem in den ersten Dienstjahren der Unterschied zwischen dem tatsächlichen und dem, um den Lebensstandard zu erhalten, nötigen Ruhegehalt oft groß ist. Eine gute DU Versicherung schließt diese Lücke.
Stufenabsicherung für Lehramtsanwärter
Statistisch gesehen sind Lehrer überdurchschnittlich oft von einer DU betroffen. Hat man zu diesem Zeitpunkt seine fünf vollen Dienstjahre noch nicht erreicht und ist damit Beamter auf Probe, besteht zwar ein Leistungsanspruch entsprechend der Besoldungsstufe, doch der reicht erfahrungsgemäß nicht aus, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Für diesen Zeitraum bieten wir eine zusätzliche Stufenabsicherung. Dieser Zusatzschutz verdoppelt den DU Schutz und endet automatisch mit der Verbeamtung auf Lebenszeit – damit Sie in dieser kritischen Zeit optimal geschützt sind. Und noch einen Vorteil hat der Abschluss als Junglehrer: Umso früher man sich versichert, umso geringer sind die zu bezahlenden Beiträge.
Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch
Beamtenstatus, echte DU Klausel, Stufenabsicherung, Versorgungslücke: Die Versicherung zu finden, die zu genau zu Ihrer Lebenssituation passt, ist schwer und der Markt unübersichtlich. Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich für ein ausführliches Beratungsgespräch – damit Sie Ihrer Zukunft sorglos entgegenblicken können.