Auf den Dachflächen innerhalb Deutschlands gibt es Potential für Photovoltaikanlagen, welche bis zu 161 Gwp Solarstrom liefern können. Bis zum Jahr 2020 könnten die bis dahin installierten Photovoltaikanlagen, theoretisch zehn Prozent des deutschen Strombedarfs liefern. Bereits jetzt gibt es eine große Vielzahl von privaten als auch gewerblich genutzten Photovoltaikanlagen. Je nach ihrer Größe kann solch eine Anlage eine Investitionshöhe erreichen, welche zwischen 15000 und 50000 Euro liegen kann. Selbst bei guter Pflege können Schäden durch die Photovoltaikanlagen entstehen wie auch Schäden an der Anlage selbst. Schäden, welche durch die Photovoltaikanlagen entstehen, werden durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Schäden jedoch, welche an der Photovoltaikanlage selbst entstehen können, sollten durch eine Photovoltaik Versicherung abgedeckt werden.
Was ist eine Photovoltaikversicherung?
Bei der Photovoltaikversicherung handelt es sich um eine Allgefahrenversicherung. Mit ihrer Hilfe werden Schäden abgedeckt, welche an der Anlage selbst sowie an deren einzelnen Komponenten entstehen könnten. Diese Schäden können die verschiedensten Ursachen haben. Je nach der Größe der vorhandenen Anlage sollte überlegt werden, wie wahrscheinlich ein Schadensfall sein könnte sowie auch, wie groß der finanzielle Schaden durch den Ausfall der Photovoltaikanlage insgesamt sein würde. Ebenfalls eingerechnet werden muss hierbei jedoch auch, wie groß der finanzielle Schaden durch die entfallene Einspeisevergütung sein würde. Aufgrund dessen kann durch ein Gegenrechnen ermittelt werden, ob sich der Abschluss der Photovoltaikversicherung für die vorhandene Anlage lohnt.
Versicherbare Anlagen
Eine Photovoltaikversicherung wird von den meisten Versicherungsgesellschaften angeboten. Die angebotenen Versicherungen sind bei den meisten Versicherungsgesellschaften jedoch beschränkt auf bestimmte Dachformen. Hierzu gehören Schrägdächer, Flachdächer, Walmdächer, Satteldächer und Pultdächer. Versicherbar sind nicht in jedem Fall an Fassaden angebrachte Photovoltaikanlagen. Häufig von den Versicherungsgesellschaften ausgenommen sind zudem Freiland-Photovoltaikanlagen.
Leistungsumfang
Eingeschlossen in eine Photovoltaikversicherung sind alle Komponenten, welche für den Betrieb der Anlage notwendig sind. Hierzu gehören Bauteile wie Solarmodule, Montagesysteme, Anschlüsse und Verbindungsstücke der Montagesysteme, alle Verkabelungen auf der Gleichstrom- und Wechselstromseite, der Wechselrichter sowie der Zähler. Manche Versicherungsgesellschaften schließen jedoch noch weitere Komponenten ein. Hierzu gehören Überspannungsschutzvorrichtungen, Blitzschutzeinrichtungen, Trafos, Akkus, Akkumulatoren, Überwachungsanlagen und Datenlogger.
- Solarmodule
- Montagesysteme
- Anschlüsse und Verbindungsstücke der Montagesysteme
- Verkabelungen auf der Gleichstrom- und Wechselstromseite
- Wechselrichter
- Zähler
nicht immer enthaltene Komponenten:
- Überspannungsschutzvorrichtungen
- Blitzschutzeinrichtungen
- Trafos
- Akkus
- Akkumulatoren
- Überwachungsanlagen
- Datenlogger
Abgedeckte Schäden
Die Schäden, welche durch die Photovoltaikversicherung abgedeckt sind, unterscheiden sich von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft. Im Normalfall gehören zur Schadensabdeckung Schäden durch Diebstahl und Einbruch, Raub, Vandalismus, Sturm, Blitz und Hagel, Regen, Schnee, durch Überschwemmung, Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Überspannung, Induktion, durch Kurzschluss, Brand, Explosion, durch Wasser, Konstruktions- und Materialfehler, höhere Gewalt und durch Tierbiss.
Bei einigen Versicherungsgesellschaften gehören zur Schadensabdeckung zudem Aufräumarbeiten, Dekontaminationen, Entsorgung, Erd- und Maurerarbeiten, Gerüststellungs- und Bergungsarbeiten.
Als zusätzlicher Bestandteil wird von einigen Versicherungsgesellschaften auch die Ertragsausfallversicherung angeboten.
Ausschluss
Neben den abgedeckten Schäden werden jedoch auch eine Reihe von Schäden vom Versicherungsumfang ausgeschlossen. Diese Bestandteile können jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein. Zu den Ausschlüssen zählen im allgemeinen der Vorsatz des Versicherungsnehmers, Kriegsereignisse und innere Unruhen, Kernenergie, Erdbeben, Garantieschäden sowie betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung der Anlage oder Alterung der Anlage.
Mit unserem Photovoltaik Versicherungsrechner können Sie einfach die zu Ihnen passende Photovoltaik Versicherung berechnen.