Während Mieter lediglich eine Hausratversicherung benötigen, sollten Besitzer einer Immobilie über eine Gebäudeversicherung verfügen. Kein Gebäude ist sicher vor Schäden, welche in Folge von höherer Gewalt wie heftigen Stürmen, Frost, Hagel oder Leitungswasser entstehen können. Solche Schäden können hohe Sanierungskosten verursachen und zudem zu Mietausfällen durch die Unbewohnbarkeit des Gebäudes führen. Die finanziellen Folgen solcher Schäden können den Besitzer der Immobilie schnell in den Ruin treiben. Die Gebäudeversicherung sichert Vermieter und Hausbesitzer vor Schäden am Gebäude selbst ab.
Unterschiedliche Gebäudeversicherungen
Bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine freiwillige Versicherung für Hausbesitzer. Soll die Immobilie jedoch kreditfinanziert werden, so verlangen viele Banken den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Die Wohngebäudeversicherung gehört zur Gebäudeversicherung.
Die Wohngebäudeversicherung dient dem Schutz des Wohngebäudes einschließlich aller Dinge, welche fest mit diesem verbunden sind und welche fest am Wohngebäude befestigt sind. Die Wohngebäudeversicherung fasst insgesamt drei Versicherungen in einem Vertrag.
Hierbei handelt es sich um:
- die Feuerversicherung,
- die Leitungswasserversicherung
- sowie die Sturmversicherung.
Jede dieser Versicherungen kann auch einzeln abgeschlossen werden. Sie wird von nahezu allen Versicherungsgesellschaften angeboten. Entgegen vielen anderen Versicherungen ist der Leistungsumfang der Wohngebäude Versicherung nicht genormt. Auf diese Weise bieten die verschiedenen Versicherungsgesellschaften diese Sachversicherung mit den unterschiedlichsten Leistungen sowie den unterschiedlichsten Tarifen an. Vor dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sollte deshalb unbedingt der Leistungsumfang mehrerer Versicherungen verglichen werden.
Leistungsumfang
Mit der Wohngebäudeversicherung kann sich der Hauseigentümer gegen Gefahren aus Brand, Blitzschlag, aus Frost, aus Wasser einschließlich Leitungswasser, aus Sturm und aus Hagel absichern. Mit der Wohngebäudeversicherung soll eine Kostendeckung erreicht werden, welche für Sanierungen oder Wiederaufbaumaßnahmen aufgrund eines Schadens entstehen können. Nicht versichert sind in der Wohngebäudeversicherung alle Schäden, welche vor dem In kraft treten des Versicherungsschutzes entstanden. Auch fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden werden durch die Wohngebäudeversicherung nicht abgedeckt. Ebenfalls ausgeschlossen sind bei den meisten Wohngebäudeversicherungen Beschädigungen aufgrund von Grundwasser, Überschwemmungsschäden, Schäden durch einen wetterbedingten Kanalisationsrückstau, Schäden durch Umbauten, Schäden durch Gegenstände, welche zweckgebunden vorsätzlich mit Wärme oder Feuer in Kontakt geraten sind sowie Schäden durch Sturm mit einer Windstärke von unter 8.
Zusätzlich versicherbare Schäden
Die herkömmliche Wohngebäudeversicherung kann durch entsprechende Zusätze erweitert werden. Je nach dem eigenen Anspruch sowie nach den regionalen Gegebenheiten können diese Zusätze in der Wohngebäudeversicherung durchaus sinnvoll sein. Zu diesen Zusätzen gehören Schäden, welche durch Ableitungsrohre entstehen und welche sich außerhalb des Wohngebäudes befinden, durch Rohre, welche sich unter dem Gebäude befinden, der Ausgleich von Mietausfällen bei einer Unbewohnbarkeit des Gebäudes sowie weitere Elementarschäden. Zu diesen gehören Lawinen, Sturmfluten, Erdsenkungen sowie Erdrutsche.
Mit unserem Wohngebäude Versicherungsrechner können Sie die für Sie passende Wohngebäudeversicherung selber zusammen stellen.