Die Hausratversicherung gehört zu den Sachversicherungen, welche die Mehrheit aller Gegenstände einschließt, welche sich in der Wohnung oder im Haus befinden. Sie leistet bei einer Vielzahl von Schadensursachen. Mit der Hausratversicherung wird somit der Hausrat zum Wiederbeschaffungswert bzw. zum Neuwert versichert.
Hausratversicherung Sinnvoll oder nicht?
Die neue teure Stereoanlage, der Flachbildschirm, die Designercouch oder anderes Inventar haben einen hohen Wert. Einzeln gesehen wäre der Wiederbeschaffungswert vielleicht zu verschmerzen. In der Summe jedoch kann der Schaden, welcher entstehen kann, schnell in die Tausende gehen und die ganze Existenz gefährden.
Alle drei Minuten geschieht in Deutschland ein Wohnungseinbruch. Es werden wertvolle Elektronikgegenstände gestohlen und häufig dabei mutwillig andere Einrichtungsgegenstände zerstört. Durch Unachtsamkeit oder durch technische, natürliche oder andere Einwirkungen entsteht ein Brand in den eigenen vier Wänden oder aus den Wasserleitungen in der Wohnung oder aus der Heizung tritt plötzlich Wasser aus.
Alle diese Ursachen können erhebliche Schäden an den Einrichtungsgegenständen hinterlassen, welche nur durch die Hausratversicherung ausgeglichen werden kann.
Leistungen der Hausratversicherung
Die Leistungen der Hausratversicherung sind sehr umfangreich und kann nach Bedarf auch individuell erweitert werden. Bereits die Grundbausteine einer Hausratversicherung schließen den gesamten Hausrat ein.
Zu diesen gehören alle Einrichtungsgegenstände, alle Gebrauchsgegenstände, alle Verbrauchsgegenstände sowie alle sonstigen Gegenstände. Darüber hinaus sind in der Hausratversicherung auch berufliche genutzte Arbeitsgegenstände versichert, Wertsachen sowie auch sich in der Wohnung befindliche Gegenstände anderer Personen, so lange kein Untermietverhältnis besteht. Bei Mietern einer Wohnung oder eines Hauses fließt auch die Einbauküche mit in die Hausratversicherung ein. Bei Hauseigentümern jedoch gehört die Einbauküche zur Bauversicherung.
Schadensursachen
Die Schäden, der sich im Haus oder der Wohnung befindlichen Gegenstände, können vielfache Ursachen haben. Einzelne Schäden an diesen können überschaubar bleiben während andere Schäden so gravierend sind, das sie die gesamte Existenz gefährden können. Gegen einzelne Gefahren und Ursachen kann man sich nicht separat versichern, da es sich bei der Hausratversicherung um eine verbundene Sachversicherung handelt. So bietet die Hausratversicherung Schutz gegen:
- Brand, Blitzschlag und Explosionen
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl und Raub
- Vandalismus.
Neben diesen Schadensursachen kann der Hausrat jedoch auch noch gegen weitere Schadensfälle abgesichert werden. Hier ist es möglich, Erweiterungen zu den bereits beinhalteten Gefahrenquellen sowie weitere allgemeine Erweiterungen. Hierzu gehören:
- durch Blitzschlag entstandene Überspannungsschäden, sofern sie nicht in der Hausratversicherung beinhaltet sind
- Fahrraddiebstähle, wenn es nicht aus verschlossenen und allein genutzten Räumen gestohlen wurde
- Sengschäden, welche nicht durch offene Flammen entstanden sind
- verursachte Wasserschäden durch Aquarien und Wasserbetten
- Schäden an Glaskeramikteilen und Ceranfeldern
- Diebstahl von Hausrat aus dem eigenen Fahrzeug oder dem Wohnmobil
- Diebstahl aus dem Krankenzimmer.
Höhe des Versicherungsschutzes
Damit die Hausratversicherung im Fall eines Schadens den kompletten Verlust erstattet, sollte auf eine Deckungssumme geachtet werden, welche mindestens dem Gesamtwert des Hausrates entspricht.
Die pauschale Berechnung der meisten Versicherungsanbieter liegt hierbei bei 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Erfahrungen zeigen jedoch, das die Deckungssumme bei mindestens 800 Euro pro Quadratmeter liegen sollte. Die individuelle Deckungssumme jedoch ist immer abhängig von der Einrichtung des Hauses oder der Wohnung. Um jedoch eine Unterversicherung ausschließen zu können sollte unbedingt auf einen Unterversicherungsverzicht geachtet werden. Geschieht dies nicht, so kann die Versicherung im Schadensfall ihre Ersatzleistungen kürzen.
Sind Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder am Haus beabsichtigt, so sollte sich unbedingt neben der Hausratversicherung auch nach der notwendigen Bauversicherung erkundigt werden. Zur Bauversicherung können die Bauherrenhaftpflicht gehören, die Bauleistungsversicherung die Feuerrohbauversicherung, die Gebäudeversicherung und die Bauhelfer-/Bauunfallversicherung.