„Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen.“ – dieses Zitat des Dichters Matthias Claudius macht in der heutigen Zeit ein wenig nachdenklich, denn was ist, wenn außergewöhnliche Ereignisse oder eine unerwartete Krankheit die Reise verhindern? Ist guter Rat dann teuer?
Das muss er nicht, denn es gibt ja die Reiserücktritt-Versicherung, und die Signal Iduna Versicherung hat da einen guten Tipp…
Die Reiserücktrittsversicherung eine die sich im doppelten Sinne lohnt!
Die Reiserücktrittsversicherung nimmt unter den Reiseversicherungen eine exponierte Stellung ein, denn sie tritt in Kraft, wenn es mal wieder drunter und drüber geht. Das heißt nicht, dass sie das Chaos fördert, jedoch springt sie ein, wenn es anders kommt als ursprünglich geplant. Ihre Maxime heißt, dass der Kunde besser auf seinen gepackten Koffern sitzenbleibt als auf den hohen Kosten, wenn er seine Reise nicht antreten kann.
Es ist schier unmöglich, die Zukunft perfekt vorauszusagen. Dieser Aspekt trifft auch auf eine Reisebuchung zu, die in der Regel Monate vor dem eigentlichen Urlaub greift. Kann die Reise dann aus den verschiedensten Gründen nicht angetreten werden, so haben sie ihre Reiserücktrittsversicherung. Sie haben noch gar keine? Dann wird es aber Zeit, denn diese Versicherung bewahrt sie vor hohen Stornierungskosten, wenn es nicht möglich ist, die Reise anzutreten.
Sollten sich ihre Pläne ändern, so können sie die Umbuchungskosten mit einer solchen Versicherung im Rücken schlicht vergessen. Dieses trifft auch auf entstehende Mehrkosten zu, wenn eine Reise erst verspätet angetreten wird und schützt sie vor enormen finanziellen Verlusten, sollten sie die Reise abbrechen. Alles in allem outet sich eine Reiserücktritt-Versicherung als wahrer Freund in der Not, oder?
Vorteile einer Reiserücktritt-Versicherung!
Eine Reiserücktritt-Versicherung wartet mit den verschiedensten Vorteilen auf, sie sollen im Fokus stehen:
Die versicherten Ereignisse!
Die Reiserücktritt-Versicherung leistet auf Grund von Tod, unerwarteten schweren Erkrankungen, schweren Unfallverletzungen, dem Bruch von Prothesen, einer Impfunverträglichkeit, einer Schwangerschaft, einem unerwartetem Termin zu einer Organspende und dem Ausfall eines Herzschrittmachers. Des Weiteren kommt sie dafür auf, wenn ein erheblicher Schaden am Eigentum aufgetreten ist, eine Scheidungsklage eingereicht wurde, der unerwartete Beginn des Bundesfreiwilligendienstes ansteht oder eine unerwartete gerichtliche Ladung vorliegt, die unter keinen Umständen verschoben werden kann.
Die versicherten Kosten!
Folgende Kosten aus versicherten Ereignissen werden erstattet: Stornokosten der Reise,
Umbuchungskosten, Mehrkosten aufgrund eines verspäteten Reiseantritts wie zum Beispiel Zusatzkosten Hinreise, entstehende Hotel- bzw. Verpflegungskosten, Leistungen am Urlaubsort, die nicht in Anspruch genommen wurden, werden anteilig ersetzt, dieses betrifft auch den Abbruch der Reise aus einem versicherten Grund
Die Familien-Highlights!
Für Familien hält die Reiserücktritt-Versicherung folgende Highlights parat:
Der Familientarif!
- Er betrifft Familien und Paare, die in häuslicher Gemeinschaft leben einschl. bis zu sechs unverheirateter Kinder bis zur Vollendung 21. Lebensjahr.
- Die Wiederholung einer Prüfung, die nicht bestanden wurde, egal, ob an Schule, Berufsschule oder Universität. Hier werden die anfallenden Stornierungskosten übernommen, sollte die Wiederholungsprüfung in die versicherte Reisezeit fallen. Das trifft auch zu, wenn diese Prüfung innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen nach dem Reiseende stattfindet.
- Weiterhin werden Stornierungskosten übernommen, wenn eine unerwartete Adoption bzw. die Aufnahme eines Pflegekindes ins Haus steht und deshalb die versicherte Reise nicht angetreten werden kann.
Die Highlights für Berufstätige!
Die Reiserücktritt-Versicherung übernimmt die Storno- bzw. Umbuchungskosten bei folgenden Ereignissen für die versicherte Reise:
- Verlust des Arbeitsplatzes bei unerwarteter betriebsbedingter Kündigung
- Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel
- Aufnahme neues Arbeitsverhältnis
- Unerwartete Kurzarbeit
Die Höhe des Selbstbehalts!
Die Höhe des Selbstbehalts beträgt 25 Euro/Person pro Versicherungsfall. Sollte ein Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst werden, so wird von einem Selbstbehalt ausgegangen, der 20 Prozent vom erstattungsfähigen Schaden beträgt, jedoch min. 25 Euro.
Die Signal Iduna Versicherung lässt sie in komplizierten Situationen nicht allein im Regen stehen, es gibt ja das 24-Stunden-Notfall-Telefon, das immer ein kompetenter Ansprechpartner für sie ist und sich um Weiter- oder Rückreise kümmert. Ist es nicht schön, einen Urlaub in vollen Zügen zu genießen, ohne das sie zusätzliche Sorgen plagen? Die Reiserücktritt-Versicherung macht es möglich, vereinbaren sie schnell einen Termin…