Versicherungsschutz in allen Gewichtsklassen
Bei der Versicherung unterscheiden sich Lkws bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen im Grunde nicht von einem Pkw. Bevor sich die schwereren Jungs auf der Straße tummeln dürfen, müssen aber auch sie mindestens eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Dabei dürfen Sprinter und Caddys mit einem ganz normalen Führerschein der Klasse B gefahren werden. Dementsprechend werden diese Fahrzeuge, sofern sie privat genutzt werden, von den Versicherungen genauso behandelt, wie gewöhnliche Pkws. Wer noch einen Führerschein der Klasse 3 hat, kann sich freuen, denn der erlaubt auch das Führen von Lkws mit einem Höchstgewicht von 7,5 Tonnen.
Versicherungsschutz gewerblich genutzter LKWs
Bei den täglichen Fahrten sind gewerblich genutzte Fahrzeuge unzähligen Risiken ausgesetzt. Aus diesem Grund ist es unerlässlich für den richtigen Versicherungsschutz zu sorgen. Fahrern, die Ihren LKW oder Lieferwagen versichern möchten, empfehlen wir den Abschluss einer gewerblichen LKW-Versicherung – auch Lieferwagen-Versicherung genannt.
Je nach Bedarf kann der Versicherungsschutz dabei drei Bereiche abdecken:
- LKW-Haftpflichtversicherung
- Teil- und Vollkasko
- Absicherung des Fahrers
Dabei können Sie ganz individuell auswählen, wie Sie Ihren Versicherungsumfang aus diesen Bausteinen zusammenstellen möchten.
LKW-Haftpflichtversicherung | Pflichtversicherung
Den Grundbaustein der LKW-Versicherung bildet die Haftpflichtversicherung. Sie ist eine Pflichtversicherung und muss als Minimum an Versicherungsschutz zum Führen eines LKWs vorhanden sein. Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die der Versicherte bei Dritten verursacht hat. Das kann zum Beispiel sein, wenn der Fahrer durch einen Unfall eine Person verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt. Auch daraus resultierende finanzielle Schäden, wie beispielsweise Rentenzahlungen oder Verdienstausfall sind im Versicherungsschutz eingeschlossen.
Teilkasko oder Vollkasko | freiwillige Zusatzversicherung
Teilkasko- und Vollkasko-Versicherungen sind frei wählbar und können bei Bedarf hinzugebucht werden. Durch Sie können zwei unterschiedlich umfangreiche Optionen versichert werden, die sogenannte Eigenschäden – also Schäden, die am LKW selbst entstanden sind – abdecken.
- Teilkasko: Die Teilkaskoversicherung umfasst alle Schäden, die durch folgende Umstände verursacht werden: Hagel, Sturm, Brand, Diebstahl, Zusammenstöße mit Tieren usw.
- Vollkasko: Zusätzlich zu den Schadensumständen, die auch in der Teilkasko abgedeckt sind, übernimmt die Vollkaskoversicherung zudem Schäden am LKW, die der Besitzer selbst verursacht hat, wie beispielsweise durch einen Unfall. Zudem werden auch Vandalismus und der Transport auf einer Fähre i.d.R. abgedeckt.
Unfallversicherung für den Fahrer | Zusätzlicher Versicherungsschutz
Bei der Unfallversicherung für den Fahrer handelt es sich ebenfalls um eine freiwillig zubuchbare Versicherung. Sollte der Fahrer einen Unfall verursachen und sich dabei verletzen, übernimmt diese LKW-Versicherung die dadurch entstehenden Kosten. Selbst wenn der Fahrer einer anderen Person erlaubt, seinen LKW zu fahren und diese dabei zu Schaden kommt, greift der Versicherungsschutz. Versichert sind jedoch ausschließlich Personenschäden. Folgende Leistungen sind in der Regel enthalten:
- Auszahlung der Versicherungssumme an die Hinterbliebenen im Todesfall
- Invalidenrente
Was kostet eine LKW-Versicherung für Unternehmer?
Wie viel eine LKW-Versicherung kostet lässt sich pauschal und ohne weitere Angaben nicht sagen. Der Preis und die damit verbundenen Kosten Ihrer LKW-Versicherung hängen grundsätzlich erst einmal von folgenden Faktoren ab:
- Gesamtgewicht des LKW
- Leistung des LKW | Motorleistung in KW / PS
- Dem Einzugsgebiet | Fernverkehr EU | mit und ohne GUS
- Aufbauart des LKW
- Der Nutzungsart| Privat und Werkverkehr | Güterverkehr – Transport & Umzug | Selbstfahrervermietung
- Bei vielen LKW-Versicherern mittlerweile auch von der Fahrleistung
- Und dem gewählten Versicherungsschutzeiner LKW Versicherung | Haftpflicht / Teilkasko / Vollkasko
Lastkraftwagen mit privater Nutzung oder Verwendung im Werkverkehr
Zu den Lastkraftwagen mit Nutzung im Werkverkehr zählen LKWs, Lieferwagen, Transporter oder Sattelzugmaschinen. Diese dürfen ausschließlich für Fahrten zur Eigenverwendung oder zum Transport eigener Güter verwendet werden. Ausgenommen davon sind Transporte, die das Ziel verfolgen mit dem Transport der Güter Geld zu verdienen.
Wichtig für die Einstufung ist, dass keine entgeltliche Waren- oder Güterbeförderung für Dritte durchgeführt wird!
Lastkraftwagen mit Einsatz im gewerblichen Güterverkehr
Unternehmen, die eine Versicherung im Rahmen der gewerblichen Güterbeförderung benötigen sind z.B.:
- Gewerblicher Güterkraftverkehr
- Kurierdienste
- Paketdienste auch keine Subunternehmer von Paketdiensten
- Transportunternehmen jeglicher Art
Kompetente Beratung für Ihr Unternehmen
Wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam mit Ihnen die geeignete Lkw-Versicherung für Ihr Unternehmen. Oftmals empfiehlt es sich, gleich für den kompletten Fuhrpark eine Versicherung abzuschließen. Diese ermöglichen Ihnen gleichzeitig einige Vergünstigungen und tolle Rabatte.
Wir zeigen Ihnen die vielen Möglichkeiten und unterschiedlichen Tarife der LKW-Versicherungen. Unsere Empfehlung: wählen Sie den umfangreichsten Tarif, damit Sie idealen Versicherungsschutz durch Ihre Lkw-Versicherung erhalten.
Absichern können Sie:
- den kompletten Fuhrpark
- Lkw bis und ab 3,5 Tonnen
- Zugmaschinen und Sattelschlepper
- Ihre Anhänger
Mit unserer Hilfe bekommen Sie:
- günstige Tarife und den umfassenden Basis-Schutz durch eine Haftpflichtversicherung
- mehr Leistung, auch bei Diebstahl, durch Teil- oder Vollkasko-Versicherung
- und je nach Wunsch eine Fahrerschutz-Versicherung, um Ihre Fahrer bei Verletzungen unterstützend absichern zu können.