Jeder Urlauber benötigt natürlich auch während der schönsten Zeit des Jahres eine Krankenversicherung. Verbringt man den Urlaub im eigenen Land, so kommt bei medizinischen Behandlungen während des Urlaubs die vorhandene gesetzliche oder private Krankenversicherung auf. Für alle jedoch, welche einen Urlaub im Ausland planen, ist eine Reisekrankenversicherung notwendig, da die gesetzliche Krankenversicherung dann zu großen Teilen ihre Gültigkeit verliert.
Von Behandlungskosten bis Heimtransport
Jeder, der eine Reise ins Ausland plant, kommt an einer Reisekrankenversicherung nicht vorbei. Auch bei Reisen ins Ausland kann es passieren, das ein Krankheitsfall auftritt. Aufgrund eines Krankheitsfalles oder eines Unfalls kann eine Behandlung durch medizinisches Fachpersonal erforderlich werden. Die Kosten hierfür müssen durch die Reisenden dann selbst getragen werden. Je nach Land und je nach erforderlicher Behandlung, können diese Kosten sehr schnell sehr hoch zu Buche schlagen. Die Reisekrankenversicherung kommt für alle Kosten auf, welche aus Krankheit, aus einem Unfall oder gar aus dem Tod resultieren können. Die Behandlungskosten, welche durch die Reisekrankenversicherung übernommen werden, erstrecken sich sowohl auf ambulante Behandlungen als auch auf stationäre Behandlungen vor Ort bis hin zu einem unter Umständen fälligen Heimtransport des jeweils Versicherten.
Weitere Leistungen
Reisekrankenversicherungen bieten in der Regel auch besondere Highlights für Familien. Mit solch einem Familientarif können Familien oder Paare nicht nur bei den Tarifen sparen sondern in diesen Tarifen sind der Versicherungsnehmer nebst seinem Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder bis zum 21. Lebensjahr versichert, wenn diese noch in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben.
Im Familientarif kann zudem eine Betreuung der Kinder enthalten sein, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls seinen Betreuungspflichten nicht mehr nachkommen kann. Die Reisekrankenversicherung übernimmt in diesem Fall die Betreuung der minderjährigen Kinder am Reiseort oder den Heimtransport. Auch das Rooming-In gehört zum Familientarif. So können sich Eltern bei einem stationären Aufenthalt ihres Kindes als nahestehende Begleitperson mit aufnehmen lassen.
Zusätzliche Leistungen
Reisekrankenversicherungen können jedoch noch weitere Leistungen erbringen. Hierzu gehören die Kostenübernahme zu 100 Prozent von ärztlich verordneten Arznei- oder Verbandmitteln sowie den Ersatz von Aufwendungen für ärztlich verordneten Heilmitteln, Massagen, von Wärmebehandlungen oder anderen Heilmitteln. Auch die Übernahme von Kosten für Hilfsmittel wie Rollstühle oder Gehilfen, für Schienen oder Bandagen können dazugehören. Ausgenommen hiervon sind jedoch Sehhilfen und Hörgeräte. Die Reisekrankenversicherungen übernehmen zudem die Transportkosten zur Erstversorgung sowie die Transportkosten zur weiteren Behandlung. Auch den Transport von der Behandlung zum Hotel sowie Kosten für Bestattung und Überführung im Todesfall werden durch die Reisekrankenversicherungen übernommen.
Beachtenswertes
Bei der Reisekrankenversicherung sollte darauf geachtet werden, das die richtige Variante gewählt wird. Dauert der Aufenthalt nicht länger als 56 Tage, so kann eine Kurzfrist-Variante der Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Ist jedoch ein Aufenthalt im Ausland von bis zu 365 Tagen geplant, so sollte sich für die Langfrist-Variante entschieden werden. Ein Reisekrankenversicherungsvergleich ist vor dem Abschluss vorteilhaft, da die Unterschiede der einzelnen Anbieter vor allem im Detail liegen. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Leistungen im Notfall gelegt werden. Wer nur auf den Preis schaut, der muss unter Umständen deutliche Abstriche hinsichtlich der gebotenen Leistungen hinnehmen.