Privat versichern lassen kann man sich nur, wenn das jährliche Einkommen einen gewissen Grenzsatz überschreitet. Dieser Grenzsatz heißt Jahresarbeitsentgeltgrenze und wird aktuell bei einem Bruttojahreseinkommen von 60.750 Euro erreicht. (Stand 2019) Von der Jahresarbeitsentgeltgrenze ausgenommen sind Selbständige, Beamte und Freiberufler. Diese können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung sind oft geringer als in der gesetzlichen Krankenkasse. Privatversicherte Eltern können zusätzlich ihre Kinder privat versichern lassen. Dies gilt bis zu dem Beginn der Ausübung eines Berufes oder einer Berufsausbildung. Studenten können während der gesamten Studienzeit über die Eltern mit einem eigenen Beitrag privat versichert bleiben.
Vorteile der privaten Krankenversicherung
Den Umfang der Versicherung kann man selbst bestimmen. Dies bietet ein hohes Maß an eigenen Gestaltungsmöglichkeiten. Der Vorteil gegenüber der Gesetzlichen Krankenkasse liegt auch in der Vertragsgarantie. Das bedeutet, einmal vereinbarte Leistungen bleiben ein Leben lang erhalten. Anders in der Gesetzlichen Krankenkasse, die per Gesetzt (SGB V) in den letzten Jahrzehnten immer mehr an Leistungen verloren hat.
Der unterschiedliche Umfang der Versicherung spiegelt sich auch in unterschiedlichen Beiträgen wieder. Gesetzlich versicherte Menschen müssen für Sonderleistungen meistens Zusatzversicherungen abschließen, die insgesamt weitaus kostspieliger sind. Viele Zusatzversicherungen sind meistens schon Standard in den Leistungen privater Krankenkassen. Gebühren einsparen kann man auch über die sogenannte Selbstbeteiligung. Dabei wird ein bestimmter Betrag festgelegt, den der Versicherungsnehmer bei einer Arztrechnung selbst übernehmen muss. Dies rentiert sich vor allem für gesunde Personen oder Selbständige die betriebswirtschaftlich rechnen. Für Arbeitnehmer hingegen ist eine Variante ohne oder mit geringer Selbstbeteiligung sinnvoller, da der Arbeitgeber nur an den Versicherungsbeiträgen beteiligt.
Das Alter und der Gesundheitsstand zum Datum des Eintritts in eine private Krankenkasse bestimmen die Höhe der Beiträge. Deswegen sollte mit dem Beitritt nicht gezögert werden. Die Tarifleistungen schließen meist sogar die komplette Erstattung bei einer Rechnung durch den Arzt mit dem über 3,5-fachen Satz ein. (Über die Höchstsätze der GOÄ / Gebührenordnung für Ärzte)
Stationäre Leistungen
Was bedeutet freie Arztwahl? Privatversicherte Patienten können sich bei einem Krankenhausaufenthalt aussuchen, von wem Sie behandelt werden. (Spezialisten bzw. Chefarzt) Dabei kann man grob unterscheiden, zwischen Ärzten die diese Behandlung vielleicht zum ersten Mal machen und jenen die sich darauf spezialisiert haben und am Tag 3-4 Operationen durchführen. Diese Spezialisten haben eine extrem hohe Qualifikation und bieten Ihnen als Patient eine wesentlich höhere Erfolgsaussicht. Außerdem können Sie als Privatpatient die Zimmerbelegung selbst festlegen.
Ambulante Leistungen
Rechnungen bei einer Behandlung durch einen Allgemeinmediziner, einem Facharzt oder Spezialisten werden von der Privaten Krankenversicherung Versicherung übernommen. In Ausnahmefällen bei Wahl eines Primärarzttarifes ist eine Überweisung vom Hausarzt zum Facharzt erforderlich. Zusätzlich werden Kosten für Sehhilfen und alle Medikamente von der privaten Krankenversicherung übernommen.
Zahnleistungen
Auch hier werden meistens alle anfallenden Rechnungen von der Krankenkasse übernommen. Beachten sollte man die sogenannte Zahnstaffel. Diese legt fest, dass in den ersten Jahren nach Abschluss der Versicherung nur ein bestimmter Höchstbetrag erstattet wird. Das hat den positiven Effekt, dass eine relativ hohe Beitragsstabilität erreicht wird.
Gegenüber der Gesetzlichen Krankenkasse, übernimmt die Private Krankenversicherung auch Rechnungen von 20.000 oder 30.000 €. Als Versicherter in einer Gesetzlichen Krankenkasse habe ich hingegen in solchen Fällen hohe fünfstellige Beträge, die ich selber übernehmen muss.
Rückerstattung
Viele Private Krankenversicherungen erstatten Geld zurück oder zahlen einen Bonus, wenn man über einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen in Anspruch nimmt oder an bestimmten Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt. Dabei gibt es festgelegte und variable Rückzahlungen. Diese richten sich nach der Höhe des Betriebsergebnisses der Krankenkasse.
Krankentagegeld
Ein Krankentagegeld ist existenziell für jeden Erwerbstätigen! Egal ob Selbständig, Freiberufler oder Angestellt. Bei einem Einkommensverlust durch eine lange Krankheit deckt das Krankentagegeld die ausbleibenden Einnahmen. Der besondere Vorteil der PKV liegt darin, dass ein Krankentagegeld nicht nach 78 Wochen wie in der Gesetzlichen Krankenkasse eingestellt wird, sondern so lange gezahlt wird, wie die Krankheit anhält. Besonders hervorzuheben ist, dass eine Krankentagegeld in der Privaten Krankenversicherung in voller Höhe des Nettoeinkommens abgesichert werden kann.