Anhänger-Versicherungspflicht
Hinweis: Nur in Verbindung mit Versicherung des Zugfahrzeuges zum nächst möglichen Zeitpunkt!
Vor einigen Jahren war ein Anhängers automatisch beim Zugfahrzeug mitversichert und er musste lediglich mit einem eigenen Kennzeichen zugelassen werden. Ab 2002 brauchen fast alle Anhänger eine Haftpflichtversicherung, um im Straßenverkehr genutzt werden zu dürfen. Dabei gilt, dass bei einem Unfall nicht nur der Halter des Zugfahrzeuges haftet, sondern auch der Halter des Anhängers. Wenn der Anhänger einen Unfall verursacht, dann haftet für Schäden Dritter die Kfz-Versicherung des Anhängers gesamtschuldnerisch mit der Versicherung des Zugfahrzeugs. Dabei bleibt es den Geschädigten dann selbst überlassen, ob sie die Versicherung des Zugfahrzeugs, des Anhängers oder beider zusammen in Anspruch nehmen. Da es aber auch häufig Probleme bei der Schadensregulierung bei Unfällen mit stehenden Anhängern gegeben hat, soll die Pflichtversicherung diese Situationen für alle Beteiligten verbessern.
Da nicht alle Anhänger eine separate Versicherung benötigen und auch nicht für alle Anhänger eine zusätzliche Führerscheinklasse notwendig ist, lohnt es sich vor Abschluss einer Anhängerversicherung zu prüfen, welchen Versicherungsbedarf Ihr Anhänger überhaupt hat. Wir helfen Ihnen gerne bei einem Versicherungsvergleich, da Prämien, Versicherungsbedingungen und –leistungen erheblich voneinander abweichen können.
Anhänger-Versicherung: Das beeinflusst die Kosten
Die Kosten für die Anhänger-Versicherungen setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Neben dem gewünschten Versicherungsumfang (Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko) spielen die Art, die Nutzung, die Nutzlast und der Wert des Anhängers eine wesentliche Rolle.
Anhänger unterschiedlichster Arten
- Anhänger für Fahrzeugtransporte
Darunter fallen alle Modelle, die andere Fahrzeuge transportieren, wie beispielsweise Pkws, Motorräder, Boote und Baumaschinen.
- Anhänger für Tiertransporte
Hierzu zählen alle Modelle, die zur Beförderung von Tieren genutzt werden. Je nachdem, welche Tierart transportiert wird, variiert die Art des Anhänger-Aufbaus.
- Anhänger für Waren oder Stückgut
Zu diesen Anhängern gehören alle Modelle, die zum Transport von Waren und Stückgut genutzt werden, wie beispielsweise Sattelauflieger für den Gütertransport oder die häufig genutzten Kastenanhänger.
- Verkaufsanhänger
Zu diesen Modellen zählen Anhänger, die zum direkten Verkauf von Waren genutzt werden, wie beispielsweise Eiswagenanhänger und Marktanhänger für Fleisch, Fisch und Käse.
Unter diesen Anhängern gibt es einige, die von der Pflichtversicherung ausgenommen. Das bedeutet allerdings nur, dass sie nicht zulassungspflichtig sind. Es bedeutet jedoch nicht, dass kein Kennzeichen beantragt werden muss. Aber auch wenn für sie keine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, ist es dennoch empfehlenswert, eine Versicherung abzuschließen. Denn schließlich tragen Sie auch hier ein Risiko, wenn der Anhänger nicht mit einem Fahrzeug verbunden und dadurch über dessen Kfz-Versicherung mitversichert ist. Zu diesen Anhängern zählen beispielsweise jene, die zu Sportzwecken oder in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden. Diese Anhänger sind von der Steuer- und Versicherungspflicht befreit und im Schadenfall durch das Zugfahrzeug mitversichert. Sie können diese Anhänger an ihrem grünen Kennzeichenschild erkennen.
Kurz zusammengefasst gilt die Ausnahmeregelung für Anhänger…
- … der Land- und Forstwirtschaft
- … zum Transport von Sportpferden
- … für nicht zugelassene Sportfahrzeuge (Fahrzeugtrailer)
- … zum Transport von Booten (Bootstrailer)
- oder Spezialanhänger, wie zum Beispiel für Segelflugzeuge
Alle anderen Anhänger müssen zur Nutzung im Straßenverkehr gesondert versichert werden. Für Wohnwägen und andere Camping-Anhänger gibt es eine gesonderte Versicherung. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.
Nutzung privat, geschäftlich oder gewerblich?
Bei der Auswahl Ihrer Anhänger-Versicherung macht es einen Unterschied, ob Sie diesen privat, gewerblich oder geschäftlich nutzen. Dabei fallen Tarife für Privatpersonen meist günstiger aus als für Gewerbetreibende oder Geschäftsleute, da private Anhänger in der Regel nicht so oft im Einsatz sind.
Wird der Anhänger für die Ausübung eines Berufs verwendet wird, wird er geschäftlich genutzt. Das ist zum Beispiel dann der Fall wenn ein Handwerksbetrieb seine Baumaterialien damit transportiert oder ein Lieferant damit Essen ausliefert.
Von gewerblicher Nutzung eines Anhängers spricht man, wenn durch seinen Einsatz Einnahmen erzielt werden und dadurch ein Gewinn in einem Gewerbetrieb zustande kommt. Darunter fällt beispielsweise der Transport von Personen oder Gütern gegen Entgelt, wie es bei Taxi- und Speditionsunternehmen oder Kurierdiensten der Fall ist. In dieser Situation kann der Anhänger im Rahmen der Betriebshaftpflicht mitversichert werden.
Ebenso spricht man von gewerblicher Nutzung, wenn Sie Ihren eigenen Anhänger gegen Entgelt vermieten möchten. Dann handelt es sich nicht mehr um eine private Versicherung und Sie müssen es der Versicherung mitteilen. Diese Änderung wirkt sich dann auch auf den Beitrag Ihrer Anhängerversicherung aus.
Nutzlast mit pfundigen Preisen
Unter Nutzlast versteht man die Last, die ein Fahrzeug zusätzlich zu seinem eigenen Gewicht aufnehmen kann, bis die maximal zulässige Gesamtmasse (= maximal zulässiges Gesamtgewicht) erreicht ist. Dieses Gewicht darf nicht überschritten werden, wenn schwerere Gegenstände wie beispielsweise Motorräder oder Schränke transportiert werden.
Neuwertiger Anhänger und Erstzulassung
Der Neuwert und das Datum der ersten Zulassung des Anhängers entscheiden ebenso darüber, wie viel Sie für Ihre Anhänger-Versicherung bezahlen müssen.
Nutzung je nach Führerscheinklasse und Fahrzeugschein
Mit einem Blick in Ihren Führerschein und auf die zugehörigen Fahrererlaubnisklassen können Sie sehen, welche Anhänger Sie benutzen dürfen. Das Gewicht Ihres Anhängers hängt dann von Ihrem Zugfahrzeug ab. Die Gesamtmasse wird aus dem Leergewicht und der maximaler Zulassung eines Fahrzeugs berechnet. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination entsteht, wenn die Gesamtmasse von Zugfahrzeug und dem verwendeten Anhänger zusammengezählt wird. Sie finden diese Angabe in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter dem Punkt F2 und im Fahrzeugschein unter Punkt 15.
Anhänger-Versicherung ohne steigende Beiträge
Anders als bei der Auto-Versicherung gibt es bei der Anhänger-Versicherung keine Einstufung in Schadensfreiheitsklassen. Das bedeutet, dass die Prämien auch bei einem Schadensfall nicht steigen. Allerdings bedeutet es auch, dass es keine Schadensfreiheitsrabatte dabei gibt.
Hinweis: Nur in Verbindung mit Versicherung des Zugfahrzeuges zum nächst möglichen Zeitpunkt!