Jedes Jahr, wenn die Lüfte lauer werden, geht der Blick von Motorradfreaks verstohlen gen Motorrad. Egal, ob Cruisen oder Speed angesagt ist, wahre Motorradliebhaber möchten ihrem Hobby frönen. So weit, so gut, aber wie verhält es sich eigentlich mit der Motorradversicherung? Nützliche Hinweise sollen ihnen helfen, sich im "Versicherungsdschungel" zurechtzufinden...
Vor das Vergnügen wurde der Vergleich gesetzt, denn es ist möglich, bis zu 75 Prozent bei einer Motorradversicherung zu sparen. Um hier nicht in die berühmte Radarfalle zu tappen, sollen die Experten zu Wort kommen, zunächst aber das Wichtigste in Kürze:
Gesetzliche Versicherung
Eine Motorradversicherung lässt sich nicht aushebeln, sie ist gesetzliche Pflicht.
Erweiterter Versicherungsschutz
Dieser greift, wenn eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde.
Kostenersparnis
Es ist möglich, Beiträge durch verschiedene Faktoren zu senken. Das können sowohl der Beruf des Verssicherungsnehmers und ein Stellplatz als auch ein Saisonkennzeichen oder eine Werkstattpflicht sein.
Wer als Motorradfahrer denkt, er kann sich der gesetzlichen Haftpflichtversicherung entziehen, der irrt. In diesem Kontext greifen die selben Parameter wie für die Autofahrer. Ist ein Fahrzeug nicht haftpflichtversichert, so darf es keine öffentlichen Straßen befahren. Kommt es zu einem Schaden, den sie verursachen, so tritt die Motorrad-Haftpflichtversicherung für die Schadenersatzansprüche Dritter ein. Die Pflicht ergibt sich aus der allgemeinen "Betriebsgefahr eines Motorrads". Des Weiteren geht es darum, sicherzustellen, dass der Geschädigte in einem Schadensfall die entstandenen Kosten nicht selbst tragen muss. In diesem Zusammenhang spielt die ausreichend hohe Deckungssumme eine große Rolle. Dem Expertenrat, hier eine Pauschalversicherung mit der Deckungssumme von 100 Millionen Euro abzuschließen, sollte gefolgt werden.
Die Leistungen einer Motorradversicherung!
Sollten sie einen Schaden an Fahrzeugen oder anderen Verkehrsteilnehmern verursachen, so kommt ihre Motorradhaftpflichtversicherung dafür auf. Eventuelle Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind, werden durch eine zusätzliche Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Die Frage: Welcher Versicherungsschutz als sinnvoll anzusehen ist? muss individuell gesehen werden. Sind die Bedürfnisse auch unterschiedlich, so unterscheiden sich die Kasko-Policen vorrangig durch den Leistungsumfang und die Höhe der Versicherungsprämie. Werden mit der Teilkaskoversicherung Diebstahl und Unwetterschäden abgesichert, so schützt eine Vollkaskoversicherung auch vor Vandalismus, ein Aspekt, der in heutigen Tagen schon etwas höher bewertet werden muss, oder?
Der Versicherungsbeitrag!
Wenn es um die Höhe der Versicherungsbeiträge geht, kann keine pauschale Aussage getroffen werden. Parameter wie der Zweirad-Typ, die Leistungsklasse, die Typklasse, die Regionalklasse und die Erstzulassung spielen eine Rolle. Zudem wird noch das Alter des Versicherungsnehmers, die Dauer der Fahrerlaubnis, die Art der Nutzung und die Fahrleistung pro Jahr herangezogen.
Immer eine Option: Die Kosten senken!
Ein Beitrag kann deutlich reduziert werden. Folgende Kriterien finden dabei Beachtung: ein Stellplatz, der Fahrerkreis, die Beitragszahlweise, die Werkstattbindung, der Familienstand, die Wohnverhältnisse und der Beruf. Des Weiteren wird noch ein Auge auf die Schadenshäufigkeit geworfen. Aber auch Parameter wie ein Saisonkennzeichen und die Selbstbeteiligung werden beachtet.
Step by Step zu individuellen Motorradversicherung!
Es ist egal, ob es sich um eine Neuanmeldung oder einen Versicherungswechsel handelt, ein Vergleich sollte vorrangig sein. In erster Linie gilt es, individuell zu überlegen, ob ein zusätzlicher Teilkasko- oder Vollkaskoschutz sinnvoll ist. Auch die deutlichen Unterschiede in puncto Tarife & Leistungen sollen an dieser Stelle angesprochen werden.
Die bestehende Versicherung muss gekündigt werden!
Bevor alle Zeichen auf "Neu" stehen, muss die bestehende Motorradversicherung gekündigt werden. Dabei greift die reguläre Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit, wobei eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden muss. Wechselstichtag ist häufig der 30. November, wobei das Eingangsdatum der Kündigung, die per Einschreiben ausgesprochen wird, bindend ist. Etwaige Vertragsänderungen können ein
Sonderkündigungsrecht nach sich ziehen.
Das Fazit!
...könnte also folgendermaßen lauten: Setzen sie auf den Online-Vergleich der Tarife. Haben sie ein Augenmerk auf Preis, Leistung und Deckungssummen. Und last but not least, denken sie über eine Teil- oder Vollkaskoversicherung nach, um eventuell gut gegen Diebstahl gesichert zu sein und ganz easy dem Frühling entgegenfahren zu können...