Der alte Grundsatz „Eigentum verpflichtet“, hat auch in der heutigen Zeit nicht an Brisanz verloren. So schön und attraktiv wie es vielleicht ist, Immobilieneigentümer zu sein, so unangenehm kann es werden, wenn nicht der geeignete Versicherungsschutz greift, denn ein Immobilieneigentümer ist lebenslang und unbegrenzt in der Pflicht, wenn es auf seinem Eigentum zu einem Schaden kommt.
Dabei ist es unerheblich, ob eventuell eine Unachtsamkeit im Spiel ist oder anderweitige Umstände dazu führen. Es ist also gut möglich, dass hohe Schadenersatzforderungen am seidenen Faden hängen, wenn lockere Dachziegel Vorübergehenden auf den Kopf fallen oder aber ein schlecht geräumter Gehweg zur Unfallquelle wird.
Sollte der Fall eintreten, dass ein Mensch einen Schaden an Leib und Leben davongetragen hat, ist es schon fast zu spät, wenn kein vernünftiger Versicherungsschutz bestanden hat. Aber soweit, muss es ja nicht kommen, denn es gibt die Hausbesitzerhaftpflicht, die jeden Immobilieneigentümer vor hohen Schadenersatzansprüchen umfassend schützt…
Die Hausbesitzerhaftpflicht – vor dem Schaden schon klug sein!
Diese Haftpflichtversicherung reguliert anstehende Forderungen, nimmt aber auch unberechtigte kritisch ins Visier. Explizit bei Personen, die verletzt wurden, bewährt sie sich als ein wirklicher Partner, da die Kosten für medizinische Behandlungen und Krankenhausaufenthalte in Extremfällen die Millionenhöhe erreichen können. Darunter fallen Schmerzensgeldansprüche genauso wie die eventuelle Zahlung von lebenslangen Renten.
Wer benötigt eine Hausbesitzerhaftpflicht?
Diese Art der Vorsorge ist besonders wichtig für Eigentümer privat genutzter Mietobjekte, aber auch unbebauter Grundstücke. Im ersteren Fall kann es sich sowohl um Einfamilienhäuser als auch Garagen und Mehrfamilienhäuser handeln. Eigentümer, die eine Eigentumswohnung ihr Eigen nennen, sollten sich über die Eigentümergemeinschaft kollektiv absichern.
Die genannte Haftpflichtversicherung sollte im Fokus stehen, da es sich um einen optimalen Schutz der Eigentümer handelt, jedoch ist sie nicht gesetzlich vorgeschrieben. Information ist alles, denn sollte der Eigentümer die Immobilie mit seinen Familienmitgliedern bewohnen, erübrigt sich unter Umständen diese Form der Absicherung, denn oftmals besteht schon eine Haftpflichtversicherung, welche alle Risiken in einem selbst bewohnten Haus voll abdeckt.
Welche Kosten kommen auf den Hausbesitzer zu?
Die gestaffelten Prämiensätze können bei der Versicherung des Vertrauens jederzeit eingesehen werden. Für ein vermietetes Einfamilienhaus gilt als grober Richtwert ein Betrag von monatlich 1,55 € aufwärts.
Bei Abschluss einer Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung sollte dem Kleingedruckten besondere Aufmerksamkeit zuteil werden. So ist es von besonderem Interesse, welche Schäden konkret abgesichert sind. Des Weiteren ist es wichtig, Kenntnis über die maximale Schadenssumme der Versicherung zu haben.
Es ist üblich, dass Versicherungsunternehmen in diesem Zusammenhang mit einer pauschalen Versicherungssumme in Höhe von zwei bis drei Millionen Euro agieren, aber auch Versicherungssummen von bis zu 15 Millionen Euro sind durchaus üblich. Die korrekte Prämienhöhe hingegen ist abhängig von der Tatsache, ob es sich um ein Ein- bzw. Mehrfamilienhaus mit einer gewissen Anzahl von Wohneinheiten handelt. Pauschal kann wiederum gesagt werden, dass mit ca. 40 bis 80 Euro jährlich zu rechnen ist
Das Fazit!
Dem Risiko, keine Haftpflicht für Hausbesitzer zu besitzen, sollte sich kein Eigentümer aussetzen, denn im Extremfall haftet ein Eigentümer von Gebäuden mit seinem gesamten privaten Vermögen.
Das kann sowohl der Fall sein, wenn ein Sturm wieder einmal zu heftig über das Land zieht und Personen bzw. Sachgegenständen Schaden zugefügt wird als auch im Herbst und Winter, wenn Passanten einen Sturz erleiden, weil der Eigentümer eines Gebäudes der Gehwegreinigung etc. nicht nachgekommen ist. Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe sind nicht selten die Folge, wären aber vermeidbar gewesen.
Die Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung ist immer eine sehr sinnvolle Option, denn welcher Hausbesitzer möchte schon der Eigentümer einer Schadensquelle sein, die unter Umständen zum finanziellen Ruin führt?